EWIV
EWIV Europäische Wirtschaft Interessen Vereinigung
Die EWIV wurde 1985 von der Europäischen Union erschaffen und regelt die Zusammenarbeit zwischen mindestens 2 Unternehmen (natürliche Personen, Freie Berufe, Unternehmen jeder Art) auf europäischer Ebene.
Die EWIV ist keine Gesellschaft und auch keine steuerpflichtige Person. Sie ermöglicht Betriebsstätten aus unterschiedlichen Ländern einen Binnenmarkt, so, dass die Geldbeträge weder als Darlehen noch über eine Gewinnausschüttung von der einen in die andere Betriebsstätte überführt werden müssen. Die EWIV ist eine Hilfsgesellschaft. Sie darf weder Holding noch Tochter sein.
Neben der Vereinfachung von Zahlungsströmen kann die EWIV für eine 0% Besteuerung zum privaten oder geschäftlichen Vermögensaufbau für einen fest definierten und bestimmten Kapitalbetrag aus dem Gewinn von bis zu 7 Jahren verwendet werden.
Alle vorgenommenen Einzahlungen in die EWIV sind beim jeweiligen Mitglied Betriebsausgaben und zur selben Zeit vollständig steuerfreie Einnahmen in der EWIV und werden dort je Mitglied separiert verbucht.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind unbegrenzt und führen dazu, steuerfrei Projektziele / Investitionen / Vermögensaufbau zu realisieren.
In der Praxis müssen Sie sich das dergestalt vorstellen, als dass Sie steuerfrei und ohne Höchstbeträge als Betriebsausgabe verbuchte Aufwendungen produzieren, die Sie in eine (eigene) EWIV einzahlen und dort zunächst für spätere Projekte / Investitionen / Vermögensaufbau parken können. Genau von dieser Möglichkeit machen Großunternehmen und international tätige Gesellschaften seit mehr als 30 Jahren Gebrauch. In der EWIV entsteht hierdurch keine steuerpflichtige Einnahme, da die EWIV grundsätzlich kein eigenes Unternehmensziel verfolgt und auch in Deutschland daher NICHT der Einkommensteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer unterliegt.
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